Sonne-Bordüre

Kostenerstattung

Private Krankenkasse & Zusatzversicherung

Was Sie wissen sollten, wenn Sie sich einen Teil der Kosten erstatten lassen möchten.

Jürgen Kühn

Psychologe (M.Sc.) · Heilpraktiker für Psychotherapie

Das Wichtigste vorab

Zwei getrennte Welten

Bei mir bezahlen Sie einen festen Stundensatz – unabhängig davon, wie viel Ihre Versicherung Ihnen später zurückerstattet. Zusätzlich bekommen Sie von mir als freiwillige Leistung eine Rechnung zur Vorlage bei Ihrer Versicherung. Sie richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), damit Ihnen korrekt erstattet werden kann.

Deshalb entspricht der Betrag auf dieser Rechnung nicht genau dem, was Sie bei mir bezahlt haben. Das eine ist die Zeit, die wir tatsächlich miteinander verbringen. Das andere sind Abrechnungsziffern der Versicherung, die über einen bestimmten Wert nicht hinausgehen.

Voraussetzungen

Ein Blick in Ihre Unterlagen

So prüfen Sie es

Schauen Sie in Ihren Versicherungsunterlagen einfach unter der Überschrift „Psychotherapie“ nach. Dort steht, ob auch der „Heilpraktiker für Psychotherapie“ abgedeckt ist – oder ob Psychotherapie nur von Ärzten und psychologischen Psychotherapeuten übernommen wird.

Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie am besten direkt bei Ihrem Versicherungsberater nach.

Noch nicht versichert?

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Der erste Schritt

Fragen zur Erstattung?

Rufen Sie gern kurz an oder schreiben Sie mir – ob es um Ihre Versicherung geht oder schon um einen ersten Termin. Melden Sie sich gern per Kontaktformular.